Prozessfinanzierung
Bereich Kreditkosten

Kreditkosten & Bearbeitungsgebühren zurückfordern – ohne Vorabkosten.

Viele Konsumkredite enthalten unzulässige Bearbeitungs- oder Vertragsgebühren. Diese Beträge können häufig zurückgefordert werden – auch bei bereits abbezahlten Krediten. Wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei; das Kostenrisiko trägt der Prozessfinanzierer. Eine Beteiligung entsteht nur im Erfolgsfall.

Kostenfreie Vertragsprüfung Keine Kosten im Verlustfall

So läuft die Rückforderung ab

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Kreditvertrag einreichen

Schicken Sie uns Ihren Kreditvertrag oder die wichtigsten Eckdaten – auch bei bereits zurückgezahlten Krediten.

2

Prüfung der Gebühren

Wir prüfen gemeinsam mit unserem Prozessfinanzierungs-Partner, ob Bearbeitungs-, Vertrags- oder Kontoführungsgebühren unzulässig vereinbart wurden.

3

Rückforderung ohne Kostenrisiko

Der Prozessfinanzierer übernimmt das gesamte Verfahrensrisiko. Nur im Erfolgsfall fällt eine vorab vereinbarte Beteiligung an – im Verlustfall zahlen Sie nichts.

Häufige Fragen zu Kreditkosten

Welche Gebühren können zurückgefordert werden?

Vor allem Kreditbearbeitungsgebühren, Vertragsgebühren und bestimmte laufende Pauschalgebühren bei Konsumkrediten. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs sind viele dieser Klauseln unzulässig.

Gilt das auch für bereits abbezahlte Kredite?

Ja. Auch bei vollständig zurückgezahlten Krediten können zu Unrecht verrechnete Gebühren zurückgefordert werden – grundsätzlich bis zu zehn Jahre rückwirkend, im Einzelfall auch länger.

Was kostet mich das Verfahren?

Die Prüfung ist kostenfrei. Bei der Durchsetzung trägt der Prozessfinanzierer das volle Kostenrisiko. Nur im Erfolgsfall erhält er eine vorab transparent vereinbarte Beteiligung. Im Verlustfall entstehen Ihnen keine Kosten.

Welche Unterlagen benötige ich?

Der Kreditvertrag ist ideal, aber nicht zwingend. Bankname, Kredithöhe und Jahr des Abschlusses reichen für die erste Einschätzung – wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung.

Wie lange dauert eine Rückforderung?

Das hängt davon ab, ob die Bank freiwillig zahlt oder ein Gerichtsverfahren nötig wird. Einige Fälle erledigen sich in Wochen, andere dauern mehrere Monate. Sie werden laufend informiert.

Online-Kalender

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Die Erstprüfung ist kostenfrei. Buchen Sie direkt im Kalender einen Termin – nur im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer eine Beteiligung.

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