Justitia mit Waage als Symbol für eine faire Rechtsdurchsetzung
Allgemeine Information & Bedarfserhebung

Prozessfinanzierung & mögliche Rückforderungen

Erste Orientierung zu möglichen Ansprüchen, vorhandenen Unterlagen und geeigneten nächsten Schritten.

Viele Menschen wissen nicht, ob ihnen aus früheren Verträgen oder Zahlungen möglicherweise Ansprüche zustehen. Über eine Prozessfinanzierung kann in bestimmten Fällen geprüft werden, ob eine rechtliche oder außergerichtliche Durchsetzung eines möglichen Anspruchs wirtschaftlich sinnvoll ist.

Was bedeutet Prozessfinanzierung?

Bei einer Prozessfinanzierung übernimmt ein Finanzierungspartner unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer rechtlichen oder außergerichtlichen Prüfung beziehungsweise Durchsetzung. Dadurch kann eine Prüfung möglich werden, ohne dass der Kunde die Kosten des Verfahrens vollständig selbst vorfinanzieren muss.

Welche Themen können geprüft werden?

Je nach Sachverhalt können unter anderem frühere Strom- und Gasverträge, Kreditgebühren, bestimmte Finanzierungsverträge, Casino- oder Glücksspielverluste sowie andere mögliche Rückforderungsansprüche betrachtet werden. Ob eine Prüfung sinnvoll ist, hängt immer vom Einzelfall, den verfügbaren Unterlagen und der rechtlichen Einschätzung der zuständigen Fachleute ab.

So funktioniert der Ablauf

1. Sachverhalt aufnehmen

Wir besprechen, welche Verträge, Zahlungen oder Unterlagen vorhanden sind.

2. Unterlagen prüfen

Die vorhandenen Informationen werden strukturiert aufgenommen und für eine mögliche Prüfung vorbereitet.

3. Möglichkeiten einschätzen

Ein geeigneter Fach- oder Finanzierungspartner prüft, ob eine weitere Bearbeitung sinnvoll erscheint.

4. Nächste Schritte besprechen

Wenn eine weitere Prüfung möglich ist, werden die nächsten Schritte und Voraussetzungen transparent erklärt.

Die Darstellung dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersten Bedarfserhebung. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Eine Rückforderung, eine erfolgreiche Durchsetzung eines Anspruchs oder eine Prozessfinanzierung kann nicht garantiert werden. Die konkrete Prüfung erfolgt durch die dafür zuständigen Fachleute beziehungsweise Finanzierungspartner.

Kostenfreie Prüfung Kein Kostenrisiko Beteiligung nur im Erfolgsfall
Ihre Vorteile

Recht durchsetzen, ohne die Kosten selbst zu tragen

Kein Kostenrisiko

Auch bei einer Niederlage verbleiben keinerlei Verfahrenskosten bei Ihnen.

Volle Kostenübernahme

Der Finanzierer trägt sämtliche Anwalts-, Gerichts- und erforderlichen Gutachterkosten.

Nur im Erfolgsfall

Eine vorab transparent vereinbarte Beteiligung fällt ausschließlich bei erfolgreichem Ausgang an.

Häufige Fragen

Was kostet die Prüfung meines Falls?

Nichts. Die Erstprüfung ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat und Sie sich für die Durchsetzung entscheiden, wird der Fall dem Prozessfinanzierer übergeben.

Was passiert, wenn wir verlieren?

Dann entstehen Ihnen keine Kosten. Der Prozessfinanzierer trägt das volle Kostenrisiko – Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten eingeschlossen.

Wie werde ich im Erfolgsfall beteiligt bzw. was erhält der Finanzierer?

Nur im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer eine vorab transparent vereinbarte Beteiligung am zurückerlangten Betrag. Die Konditionen erfahren Sie vor jeder Entscheidung schriftlich.

Welche Unterlagen benötige ich?

Für die Erstprüfung genügen wenige Angaben. Je nach Fall werden später Kontoauszüge, Kreditverträge oder Spielhistorien benötigt – wir sagen Ihnen genau, was relevant ist.

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