Kein Kostenrisiko
Auch bei einer Niederlage verbleiben keinerlei Verfahrenskosten bei Ihnen.

Erste Orientierung zu möglichen Ansprüchen, vorhandenen Unterlagen und geeigneten nächsten Schritten.
Viele Menschen wissen nicht, ob ihnen aus früheren Verträgen oder Zahlungen möglicherweise Ansprüche zustehen. Über eine Prozessfinanzierung kann in bestimmten Fällen geprüft werden, ob eine rechtliche oder außergerichtliche Durchsetzung eines möglichen Anspruchs wirtschaftlich sinnvoll ist.
Bei einer Prozessfinanzierung übernimmt ein Finanzierungspartner unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer rechtlichen oder außergerichtlichen Prüfung beziehungsweise Durchsetzung. Dadurch kann eine Prüfung möglich werden, ohne dass der Kunde die Kosten des Verfahrens vollständig selbst vorfinanzieren muss.
Je nach Sachverhalt können unter anderem frühere Strom- und Gasverträge, Kreditgebühren, bestimmte Finanzierungsverträge, Casino- oder Glücksspielverluste sowie andere mögliche Rückforderungsansprüche betrachtet werden. Ob eine Prüfung sinnvoll ist, hängt immer vom Einzelfall, den verfügbaren Unterlagen und der rechtlichen Einschätzung der zuständigen Fachleute ab.
Wir besprechen, welche Verträge, Zahlungen oder Unterlagen vorhanden sind.
Die vorhandenen Informationen werden strukturiert aufgenommen und für eine mögliche Prüfung vorbereitet.
Ein geeigneter Fach- oder Finanzierungspartner prüft, ob eine weitere Bearbeitung sinnvoll erscheint.
Wenn eine weitere Prüfung möglich ist, werden die nächsten Schritte und Voraussetzungen transparent erklärt.
Die Darstellung dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersten Bedarfserhebung. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Eine Rückforderung, eine erfolgreiche Durchsetzung eines Anspruchs oder eine Prozessfinanzierung kann nicht garantiert werden. Die konkrete Prüfung erfolgt durch die dafür zuständigen Fachleute beziehungsweise Finanzierungspartner.
Auch bei einer Niederlage verbleiben keinerlei Verfahrenskosten bei Ihnen.
Der Finanzierer trägt sämtliche Anwalts-, Gerichts- und erforderlichen Gutachterkosten.
Eine vorab transparent vereinbarte Beteiligung fällt ausschließlich bei erfolgreichem Ausgang an.
Nichts. Die Erstprüfung ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat und Sie sich für die Durchsetzung entscheiden, wird der Fall dem Prozessfinanzierer übergeben.
Dann entstehen Ihnen keine Kosten. Der Prozessfinanzierer trägt das volle Kostenrisiko – Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten eingeschlossen.
Nur im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer eine vorab transparent vereinbarte Beteiligung am zurückerlangten Betrag. Die Konditionen erfahren Sie vor jeder Entscheidung schriftlich.
Für die Erstprüfung genügen wenige Angaben. Je nach Fall werden später Kontoauszüge, Kreditverträge oder Spielhistorien benötigt – wir sagen Ihnen genau, was relevant ist.

Buchen Sie direkt einen Termin in unserem Kalender – wir erklären Ihnen persönlich und verständlich, welche Möglichkeiten es gibt.